Auf Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses und Mitteilung der KBV vom 09.03.2017 ersetzt ab 01.04.2017 ein immunologischer Blut-im-Stuhl-Test (iFOBT) den bisherigen Hämoccult (Guajak-Test).

Studien haben gezeigt, dass der iFOBT eine bessere Sensitivität bei erhöhter Spezifität aufweist.

Der iFOBT kann im Rahmen der Früherkennung von Darmkrebs für Patienten > 50 Jahre angewandt und bei Frauen und Männern im Alter zwischen 50 und 55 Jahren jedes Jahr durchgeführt werden. Ab 55 Jahren haben die Versicherten Anspruch auf bis zu zwei Früherkennungskoloskopien im Abstand von zehn Jahren oder alle zwei Jahre auf einen Test auf okkultes Blut im Stuhl. Ist der Stuhlbefund positiv, erfolgt zur weiteren Abklärung eine Darmspiegelung.

Neu ist, dass auch Hausärzte im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung (Check-up 35) den Test an Patienten > 50 Jahre ausgeben können.

Was bedeutet dieser Beschluss für die Arztpraxis?
Sie beziehen Spezial-Stuhlröhrchen inkl. Beschreibung für die Patienten über uns und geben diese wie bisher an Ihre Patienten aus.

Sie können diese Röhrchen über den aktualisierten Material-Anforderungsschein oder handschriftlich auf den alten Scheinen bestellen. Die Spezial-Röhrchen sind auf den durch das jeweilige Labor eingesetzten Test abgestimmt, so dass Röhrchen anderer Labors in der Regel nicht eingesetzt werden können.

Der Patient bringt die befüllten Stuhlröhrchen möglichst am „Abnahmetag“ in die Praxis zurück und Sie schicken diese Proben inkl. Auftragsschein mit Ihren anderen Proben zu uns ins Labor.

Die Stabilität des IFOBT ist mit 5 Tagen ausreichend, so dass die Röhrchen auch übers Wochenende ausgegeben werden können und gewonnene Proben erst am Montag zu uns geschickt werden können.

Der G-BA hat festgelegt, dass Ärzte, die nach einem positiven iFOBT (oder auch primär) eine Koloskopie durchführen, das Ergebnis elektronisch dokumentieren müssen (analog Koloskopien zur Früherkennung von Darmkrebs). Die Praxis-EDV ist hier ggf. anzupassen.

Was bedeutet dieser Beschluss für das Labor?
Das Labor stellt Spezialröhrchen für die Stuhlsammlung inkl. einer Beschreibung für die Patienten zur Verfügung.

Wir holen die Stuhlproben mit Ihren anderen Laborproben ab, werten die Tests aus und stellen Ihnen wie gewohnt die Ergebnisse zur Verfügung.

Wir sind verpflichtet, Angaben wie verwendete Tests, Ergebnisse der externen Qualitätssicherung, Gesamtzahl der untersuchten und der positiven Proben zur Evaluation des Früherkennungsprogramms zu erfassen und an die KV zu übermitteln.

Kosten
Ärzte, die den iFOBT als Früherkennungsuntersuchung auf kolorektales Karzinom veranlassen, rechnen ab April die GOP 01737 (Bewertung 57 Punkte, Vergütung ca. 6 Euro) ab. Die Leistung umfasst die Ausgabe, Rücknahme und Weiterleitung des Stuhlproben-Entnahmesystems sowie die Beratung des Patienten bei einer präventiven Untersuchung. Hausärzte, Chirurgen, Gynäkologen, Facharztinternisten, Hautärzte und Urologen dürfen die neue GOP 01737 abrechnen. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.

Bei einer kurativen Untersuchungsindikation sind wie bisher Ausgabe, Rücknahme und Weiterleitung in das Labor mit der Versicherten- oder Grundpauschale abgegolten.

Die Untersuchung auf okkultes Blut mit einem Guajak-basierten Test ist ab 1. April im präventiven Bereich keine Kassenleistung mehr. Im kurativen Bereich kann dieser Test übergangsweise noch bis zum 1. Oktober 2017 durchgeführt und abgerechnet werden.

Für die Untersuchung der Stuhlprobe im Labor gibt es ab April zwei neue GOP: die GOP 01738 (Bewertung 75 Punkte, Vergütung ca. 7,90 Euro) bei einer präventiven Untersuchung und die GOP 32457 (Bewertung 6,21 Euro) bei einer kurativen Untersuchungsindikation. In den Laborleistungen enthalten sind die Kosten für das Stuhlproben-Entnahmesystem. Nur Ärzte, die eine Abrechnungsgenehmigung für Leistungen des EBM-Abschnitts 32.3 haben, können die GOP abrechnen.